10A Domstift Cölln U; Rep. 10A Domstift Cölln an der Spree / Domkirche Berlin - Urkunden; 1415-1864 (Teilbestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Titel:Rep. 10A Domstift Cölln an der Spree / Domkirche Berlin - Urkunden
Dat. - Findbuch:1401 - 1864
Vorwort:Geschichte des Registraturbildners

Die von Kurfürst Friedrich II. im neuen Schloß zu Cölln gestiftete Kapelle, die 1450 zur Pfarrkirche erhoben wurde, stellt die Vorstufe des 1465 gegründeten Kollegiatstifts dar, dem als Hofkirche in der Residenzstadt eine besondere Bedeutung zukam. Seine Mitglieder fungierten häufig als Berater der Kurfürsten, vor allem unter Joachim I., der das Stift reich ausstattete. 1536 wurde das Stift in das Dominikanerkloster verlegt, reorganisiert und erweitert. Die Bezeichnung Domstift geht auf den Sprachgebrauch der Urkunden seit dem 15. Jahrhundert zurück, in denen die Kapitulare Domherrn genannt werden. 1608 wurde das Domstift aufgelöst und zur obersten Pfarrkirche (Dreifaltigkeitskirche) in Cölln umgewandelt, 1614 zur reformierten, später uniierten Hofkirche (bis 1918), dem heutigen Berliner Dom (weitere Entwicklung siehe Vorwort zum Aktenbestand Rep. 10A Domstift Cölln a.d. Spree / Domkirche Berlin).

Bestandsgeschichte

Urkunden der Provenienz Domstift Cölln / Domkirche Berlin gelangten 1963 aus dem Deutschen Zentralarchiv, Hist. Abt. II Merseburg, ins BLHA. Der heute im BLHA verwahrte Bestand umfasst 28 Urkunden aus der Zeit von 1465 bis 1632 und außerdem 62 Urkundenfotos (1415-1864), die Reproduktionen jener Teile des Provenienzbestandes darstellen, die sich heute im Archiv der Ev. Oberpfarr- und Domkirche zu Berlin (im folgenden: Domkirchenarchiv) befinden.

Bei den im BLHA verwahrten Urkunden handelt es sich um den Teil der Urkundenüberlieferung der Domkirche Berlin, der sich vor 1945 im Geheimen Staatsarchiv zu Berlin befand und dort in der Urkundenabteilung unter verschiedenen Ortsbetreffen den "Märkischen Ortschaften" zugeordnet war. Darunter sind die 20 Urkunden, die G. Abb 1929 als GStA-Bestand aufführt (Abb, Gustav, Das Domstift zu Cölln an der Spree, in: Germania Sacra. 1. Abt: Die Bistümer der Kirchenprovinz Magdeburg, Bd. 1: Das Bistum Brandenburg, bearbeitet von Gustav Abb und Gottfried Wentz, Berlin 1929, S. 211-232 (im folgenden zitiert als: Abb, Domkirche; hier S. 211). Sie lagen in den "Märkischen Ortschaften" unter Berlin-Cölln. Die 8 weiteren im BLHA-Bestand enthaltenen Originalurkunden waren dort dagegen größtenteils unter den Ortsbetreffen Schönfeld und Ladeburg eingeordnet.

Nach G. Abb waren 1929 insgesamt 16 Urkunden im Archiv des Domkapitels vorhanden, die nicht geordnet waren (Domkirche, S. 211). Dieser Bestand ist nicht mehr rekonstruierbar. Der heutige Bestand im Archiv der Domkirche Berlin umfaßt 71 Urkunden und eine Urkundenabschrift. Diese Urkunden wurden - vermutlich etwa in den 1930er Jahren - weitgehend chronologisch geordnet, nummeriert und mit auf den Umschlägen vermerkten mit Kurzregesten versehen.

1971 wurde der damals im Domkirchenarchiv vorhandene Urkundenbestand mitsamt den Kurzregesten auf den Umschlägen für das BLHA verfilmt. Friedrich Beck hat die im BLHA vorhandenen 28 Originalurkunden und die Fotos der in der Domkirche überlieferten Urkunden zu einem Bestand Rep. 10 A Domstift Cölln / Domkirche Berlin zusammengefügt, chronologisch geordnet und in einer Kartei erschlossen. 2001 erfolgte eine Publikation in Form von Kurzregesten (F. Beck, Urkundeninventar I, Nr. 2307-2428). Im Zuge der Bearbeitung hat F. Beck 3 dieser Urkundenfotos im BLHA provenienzgemäß den Beständen Rep. 10 C Petrikirche Cölln (Fotos der Urkunden 10 und 11, vgl. F. Beck, Urkundeninventar I, Nr. 4016, 1417) und Rep. 10 C Marienkirche Berlin (Foto der Urkunde 13, vgl. F. Beck, Urkundeninventar I, Nr. 4008) zugeordnet. Einige weitere dieser Urkundenfotos hat er im Bestand Rep. 10D Kaland Neuruppin ein zweites Mal erfaßt (vgl. F. Beck, Urkundeninventar I, Nr. 4823-4827, 4831).

Eine Neubearbeitung des Bestandes mit Ausleihe der im Archiv der Domkirche überlieferten Urkunden wurde im BLHA 2007 durchgeführt.

Bestandsanalyse
(für den Bestand im Archiv der Ev. Oberpfarr- und Domkirche zu Berlin (im folgenden: Domkirchenarchiv, Signaturschema: "Urkunde + lfd. Nr.") und den Bestand im BLHA (Signaturschema: U + lfd. Nr), der auch Reproduktionen des Domkrichenarchiv-Bestandes enthält)

In der Urkundenüberlieferung des Domstifts Cölln können im wesentlichen folgende thematische Gruppen unterschieden werden: 1. Gründung und Verfassung des Stifts; 2. geistliche Stiftungen und Lehen, Inkorporationen, Ablaßurkunden; 3. Güter und Einkünfte; 4. Sonstiges. Diese Gruppen sind nicht immer klar voneinander abzugrenzen - einige Urkunden gehören ihrem Inhalt nach zu mehreren Gruppen - und die Gruppe 3 ist quanititativ bei weitem am umfänglichsten.

Bevor wir uns diesen Gruppen näher zuwenden, sei noch eine Bemerkung zur Struktur der Überlieferung vorausgeschickt: Während die 28 Originalausfertigungen im BLHA-Bestand als rekonstriuerter Provenienzbestand fast durchweg für das Domstift Cölln ausgestellt wurden, haben von den 72 Stücken im Urkundenbestand des Domkirchenarchivs sind rund die Hälfte andere Empfänger. Bei diesen Urkunden dürfte es sich um Vorprovenienzen handeln, die beim Übergang der betreffenden Rechte (Güter und Einkünfte) an das Domstift Cölln mitübergeben wurden; jedoch ist dieser Übergang nicht in allen Fällen aus dem Urkundenbestand heraus explizit nachweisbar. Darauf wird im Einzelfall zurückzukommen sein.

In der folgenden Übersicht über die überlieferten Urkundengruppen werden jeweils beide Überlieferungsteile einbezogen. Es wird auf die im BLHA-Bestand überlieferten Originale, auf den Urkundenbestand im Domkirchenarchiv, und auf die z.Zt. nur noch als Fotos im BLHA-Bestand nachweisbaren Stücke eingegangen, jedoch auf die Anführung der im BLHA-Bestand vorhandenen Fotos verzichtet, die lediglich eine Doppelüberlieferung zum Domkirchenbestand darstellen.

1. Gründung, Verfassung und Rechte des Domstifts Cölln

Urkunden über die Gründung und Verfassung Domstifts Cölln finden sich vor allem im BLHA-Bestand. Überliefert ist dort eine Urkunde des Kurfürsten Friedrich II. von Brandenburg über die Einrichtung und Besetzung des Kollegiatstifts von 1465 (U 1) und eine Stiftungsurkunde desselben Ausstellers von 1469 (U 8), in der die Stellung des Propstes und Pflichten der Stiftsmitglieder, sowie die Ausstattung des Domstifts mit Gütern und Einkünften festgehalten werden. Bestätigt haben diese Stiftung 1470 Kurfürst Albrecht (U 9) und 1487 dessen Sohn Johann (Urkunde 17). Aus dem Jahr 1502 stammt eine Bestätigung des päpstlichen Legaten (U 15) und von 1513 eine Bestätigungsurkunde Papst Leo X. (U 31), die mit einem Ablaß verbunden war. Die Statuten von 1536, die im Domkirchenarchiv 1971 noch vorhanden waren, sind z.Zt. nicht mehr auffindbar und somit lediglich als Fotokopie im BLHA-Bestand überliefert ((U 53)).

1573 wird dem Domstift ein bereits 1487 erteiltes Recht zur Einlagerung von Bier in erweiterter Form bestätigt wird (Urkunde 53, vgl. auch Urkunde 17). Von 1585 ist eine Urkunde über die Verleihung des sogenannten Gnadenjahres an die Mitglieder des Domstifts erhalten (Urkunde 56).

Schließlich ist eine Urkunde zur Umwandlung der Domkirche zu Cölln 1632 in eine reformierte Pfarrkirche überliefert (U 87).

2. Geistliche Stiftungen und Lehen, Inkorporationen, Ablaßurkunden

Im Domkrichenbestand ist eine Seelgerätstiftung zugunsten des Domstifts Cölln enthalten (Urkunde 25, von 1509). Eine zweite, ältere Urkunde über eine Seelgerätstiftung ist für den Kaland Salzwedel ausgestellt (Urkunde 12, von 1434). Sie gehört zu einer größeren Gruppe von Vorprovenienzen zu Kalandsbruderschaften, auf die weiter unten näher eingegangen werden wird. Im BLHA-Bestand ist ein Konsens zu einer Verpfändung enthalten, die für eine Seelgerätstiftung an das Domstift bestimmt war (U 14, von 1499).

Die ältesten überlieferten Urkunden im Domkirchenbestand betreffen Altarstiftungen. Sie datieren teilweise noch vor der Gründung des Domstifts Cölln und wurden zugunsten von Altären in anderen Kirchen ausgestellt. Bei diesen Altären sind jedoch später meist enge Verbindungen zum Domstift nachweisbar, dern möglicherweise auch die damit verbundenen Einkünfte zugute kamen. Zwei Bestätigungsurkunden von 1409 und 1412 betreffen eine Altarstiftung des Ortwin, Propst zu Berlin, in der Petrikirche Cölln (Urkunde 10, Urkunde 11). Verbindungen dieses Altars zum Domstift Cölln erhellen zwei im BLHA-Bestand überlieferte Urkunden von 1469 (U 8) und 1513 (U 31). Weiterhin ist im Domkirchenbestand eine Bestätigungsurkunde von 1437 zu einem 1416 geschlossenen Vergleich bezüglich einer Stiftung zugunsten des Sigismundaltars in der Marienkirche Berlin überliefert (Urkunde 13). Dieser Altar wird 1469 bei den in die Domkirche inkorporierten Altären und geistlichen Lehen aufgeführt (U 8, vgl. auch U 31).

Aus dem Jahr 1466 sind mehrere Urkunden zu einer Altarstiftung in der Domkirche selbst und die Verleihung dieses geistlichen Lehens überliefert (U 4, U 5, Urkunde 14, Urkunde 15), in denen die Abgaben über die Heiligen, denen dieser Altar gewidmet war, variieren und teilweise auf Rasur geschrieben sind.

Die 1545 erfolgte Übertragung des geistlichen Lehens St. Katharina in der Pfarrkirche zu Nauen an das Domstift Cölln ist im Domkirchenbestand durch kurfürstliche bzw. königliche Bestätigungsurkunden aus den Jahren 1599 (Urkunde 60), 1693 (Urkunde 81) und 1715 (Urkunde 86) mehrfach dokumentiert. Da hier die zum Unterhalt der Kirchendiener bestimmten Einkünfte aus diesem geistlichen Lehen im Vordergrund stehen, könnten diese Urkunden auch der Gruppe 3 zugeordnet werden. Zur Verwendung dieser Einkünfte liegen auch kurfürstliche Bestätigungsurkunden vor (Urkunde 64, 1620 und Urkunde 68, 1644).

Aus dem Jahre 1583 liegt schließlich noch eine Urkunde mit einem kurfürstlichen Konsens zum Verkauf eines geistlichen Lehens im Amt Arneburg an das Domstift Cölln und der Inkorporation dieses Lehens vor (Urkunde 55).

Über die Inkorporation eines Altars der Pfarrkirche Wilsnack in das Domstift Cölln unterrichtet im Domkirchenbestand eine Urkunde von 1520 (Urkunde 37); diese Pfarrkirche wird auch in der Papsturkunde von 1513 (U 31) aufgeführt, die im BLHA überliefert ist. Mit einer 1488 ausgestellten Verpfändungsurkunde ist im Domkirchenbestand (Urkunde 18) dazu noch eine Vorprovenienz enthalten.

Eine relativ geschlossene Gruppe von Urkunden geistlichen Inhalts stellen die Ablaßgewährungen dar, die das Domstift Cölln 1512-1515 erlangte. Im BLHA-Bestand sind 3 derartige Urkunden von 1512 (U 28, U 29, U 30), die bereits erwähnte Papsturkunde von 1513 (U 31), sowie eine Ablaßbestätigung aus demselben Jahr (U 32) überliefert. Von 1513 datieren auch zwei Ablaßgewährungen im Domkirchenbestand (Urkunde 30, Urkunde 31). Ablaßurkunden von 1514 (U 35, U 36) und 1515 (U 39, U 40) befinden sich wiederum im BLHA-Bestand. 100 Jahre älter ist eine Ablaßurkunde für den Kaland Arneburg, die als Vorprovenienz im Domkirchenbestand überliefert ist (Urkunde 22, 1415)

3. Güter und Einkünfte

Angaben zur Ausstattung des Domstifts mit Gütern und Einkünften finden sich in der oben in Gruppe 1 bereits aufgeführten Stiftungsurkunde von 1469 (U 8). Die inkorporierten geistlichen Lehen wurden schon in Gruppe 2 erfaßt. Hier sollen zunächst die Typen von Einzelurkunden zu Gütern und Einkünften aufgeführt werden, wobei die Urkunden zu Gütern und Einkünften, zu den Vorprovienienzen vorliegen, zunächst ausgenommen bleiben, denn sie werden im Anschluß ausführlicher behandelt.

Einige Güterübertragungen an das Domstift Cölln sind lediglich durch kurfürstliche Konsens- und Bestätigungsurkunden dokumentiert (U 2 und U3 für eine Güterschenkung, 1466; U 20 von 1506 und U 46 von 1528 zu Rentenverpfändungen; U 72 von 1599 und Urkunde 83 von 1698 zu Rentenkäufen; Urkunde 76 von 1688 zu einem Rententausch; Urkunde 73 von 1680, Urkunde 78 von 1688 und Urkunde 80 von 1690 zum Kauf von Gütern; vgl. auch die unter den geistlichen Lehen bereits aufgeführte Urkunde 55). Auch zu einer Güterveräußerung des Domstifts liegt ein kurfürstlicher Konsens vor (Urkunde 33, von 1515). Einige Kaufurkunden des Domstifts sind direkt überliefert (U 24, 1510; Urkunde 33, 1515 mit dazugehörigem kurfürstlichen Konsens in Urkunde 34, 1516; U 73 mit dazugehöriger Quittung U 76, beide von 1590; Urkunde 82, 1697), ebenso wie eine Urkunde über einen Verkauf durch das Domstift (Urkunde 59, 1590). Auf eine Urkunde über eine Rentenverschreibung der Stadt Prenzlau von 1588 (Urkunde 49) wird im Zusammenhang mit den für Kalndsbruderschaften ausgestellte Urkunden zurückzukommen sein. Eine weitere Gruppe dokumentiert kurfürstliche Verschreibungen an das Domstift (Urkunde 27, 1511; Urkunde 39, 1534; Urkunde 43, 1539; Urkunde 47, 1557). Aus dem Jahr 1647 schließlich stammt ein landesherrliches Reskript über die Zuweisung von Lehngütern an das Domstift (Urkunde 70).


Nun sollen die Vor- und Fremdprovienzen, die vor allem im Domkirchenbestand überliefert sind, und deren Zusammenhang mit der übrigen Urkundenüberlieferung näher betrachtet werden.

Im BLHA-Bestand ist in diesem Kontext lediglich eine Belehnungsurkunde zu erwähnen, die das Domstift Cölln zugunsten des Schulzen zu Ladeburg ausgestellt hat (U 61, 1567), sowie eine kurfürstliche Weisung an den Landreiter in Teltow, der die Bauern eines dem Domstift verschrieben Lehngutes an dieses verweisen soll (U 49, 1533). In beiden Fällen ist jedoch über den Aussteller bzw. Nutznießer eine explizite Beziehung zum Domstift Cölln vorhanden.

Aus dem Domkirchenbestand ist hier zunächst auf einige Urkunden einzugehen, die für die Domstifter Arneburg und Tangermünde ausgestellt wurden. Dazu gehören 2 Urkunden aus dem Jahr 1533 über einen Vergleich des Domstifts Arneburg mit Werbener Bürgern (Urkunde 38, Urkunde 38a), die vermutlich nach 1540 im Zuge der Auflösung des Arneburger Domstifts und der Übertragung von dessen Einkünften an das Domstift Cölln in dessen Archiv gelangten (vgl. Brandenburgisches Klosterbuch, Band 1, Art. Arneburg, Kollegiatstift, S. 132, 135). Auch eine wohl ursprünglich im Domstift Tangermünde aufbewahrte, einen Vergleich zwischen diesem Domstift und dem Pfarrer zu Treuenbrietzen dokumentierende Urkunde von 1522 (Urkunde 32) dürfte im 16. Jahrhundert im Zuge der Übertragung von dessen Einkünften an das Domstift Cölln dorthin gelangt sein (vgl. Brandenburgisches Klosterbuch, Band 2, Art, Tangermünde, Kollegiatstift St. Johannes, S. 1263). Von einem dem Domstift Cölln zugeordneten Kanonikat im Stift Tangermünde zeugen zwei Urkunden von 1579 und 1590 über einen Vergleich des Domstifts Cölln mit seinem Kantor, bei dem es um Einkünfte aus diesem Kanonikat geht (Urkunde 54, Urkunde 58).

Im Domkirchenbestand sind außerdem 2 Urkunden enthalten, die vermutlich über die Kapitelsverwaltung Tangermünde in diesen Bestand gelangten, und Besitzungen und Renten in und um Tangermünde betreffen: Aus dem Jahr 1684 eine Belehnung des kurfürstlichen Oberamtmanns der Altmark, David Rayer mit diesen Gütern (Urkunde 74) und von 1685 ein Konsens zu deren hypothekarischer Belastung, um die Kaution für die Bestallung von dessen Sohn bei der Kapitelsverwaltung zu Tangermünde aufzubringen (Urkunde 75).

Eine Reihe von Urkunden im Domkirchenbestand wurden zugunsten von Kalandsbruderschaften ausgestellt. Sie könnten im Zusammenhang mit der Übertragung von Kalandseinkünften an das Domstift ab dem 15. Jahrhundert in diesen Bestand gelangt sein. Die Ablösung von Ansprüchen, die dem Domstift wegen des Kalands zu Prenzlau zustanden, belegt eine Urkunde aus dem Jahr 1588, die auf einen diesbezüglichen Vergleich des Domstifts mit der Stadt Prenzlau Bezug nimmt (Urkunde 49). An Vorprovenienzen für Kalandsbruderschaften sind für den Kaland Salzwedel die bereits erwähnte Seelgerätstiftung von 1434 (Urkunde 12) und eine Rentenverpfändung von 1552 (Urkunde 46) überliefert; für den Kaland Arneburg die bereits erwähnte Ablaßurkunde von 1415 (Urkunde 22) und die Bestätigung eines Vergleichs des Kalands Arneburg mit den Landpriestern in der Wische/Altmark von 1536 (Urkunde 41); für den Kaland Neuruppin Rentenverpfändungen durch den Grafen von Lindow-Ruppin von 1506 (Urkunde 23) und durch die Altstadt Brandenburg von 1517 (Urkunde 36), eine Obligation des Kurfürsten Joachim I. von Brandenburg von 1535 (Urkunde 20), sowie eine kurfürstliche Besitzrechtsbestätigung von 1539 (Urkunde 44). F. Beck hat dem Kaland Neuruppin noch eine Leibgedingsurkunde von 1503 für eine von Bismark zu Katerbow (Urkunde 42) und einen kurfürstlichen Verkaufskonsens von 1546 (Urkunde 45) zugeordnet (vgl. Urkundeninventar I, Nr. 4823, 4831), jedoch ist eine solche Provenienzbestiummung aus dem jeweiligen Urkundentext nicht direkt ableitbar. In einer Urkunde von 1479 erteilt das Domstift Cölln dem Krüger zu Zepernick einen Konsens zur Rentenverpfändung an den Kaland Bernau (Urkunde 16). Das Dorf Zepernick gehörte zu den dem Domstift Cölln bereits 1469 bestätigten Besitzungen (siehe U 8), so daß es sich hier auch um eine Überlieferung als Ausstellerprovenienz handeln könnte.

Eine weitere Reihe von Urkunden im Domkirchenbestand, die für Vorbesitzer ausgestellt wurde, betrifft das Dorf Lichtenrade bei Berlin, an dem das Domstift Cölln 1515 zwei Anteile von den Brüdern und Vettern Schum erwarb (Urkunde 34 und Urkunde 35). Von 1688 datiert der kurfürstliche Konsens zum Erwerb des 3. Anteils an am Dorf Lichtenrade (Urkunde 78). Vorprovenienzen dazu setzen 1495 mit einem kurfürstlichen Verpfändungskonsens (Urkunde 19) ein. Ab dem 16. Jahrhundert erscheinen Mitglieder der Familie Schum, teilweise als Bürger zu Berlin oder zu Stettin bezeichnet, als Vorbesitzer in diesen Urkunden, an denen in einigen Fällen auch ihre Siegel noch hängen. Überliefert sind Verpfändungen von 1504 (Urkunde 21), 1510 (Urkunde 26),1511 (Urkunde 29) und zu der Verpfändung von 1511 auch ein kürfürstlicher Konsens aus dem gleichen Jahr (Urkunde 28), sowie eine Verkaufsurkunde von 1508 (Urkunde 24). Aus dem Jahr 1570 ist ein kurfürstlicher Konsens zu einem Verkauf von 2 Anteilen am Lichtenrader Dorfteich durch das Domstift Cölln an Joachim Schum vorhanden (Urkunde 52), die auch die Belehnung des Käufers mit diesem Objekt dokumentiert.

Eine Urkunde von 1506 März 23 bezeugt die Belehnung des kurfürstlichen Kanzleischreibers Franz Brackow mit Einkünften aus dem Zoll zu Frankfurt/Oder (Urkunde 23a), die dieser noch im gleichen Jahr an das Domstift Cölln verpfändet hat. Der kurfürstliche Konsens zu dieser Verpfändung (U 20) wurde bereits oben aufgeführt.

Zwei weitere für andere Empfänger ausgestellte Urkunden aus dem 16. Jahrhundert bezeugen eine kurfürstliche Baugenehmigung für eine Windmühle bei Zerpernick von 1564 mit Festlegung des Mahlzwanges (Urkunde 48) und deren Veräußerung im Jahre 1568 (Urkunde 50). Wann und wie diese Mühle an das Domstift Cölln kam, ist aus den Urkundenbeständen nicht ersichtlich.

Ebenfalls nicht mehr nachzuvollziehen ist, wie die in polnischer Sprache abgefaßte Bestätigung eines Zollprivilegs für die Stadt Lublin von 1586 (Urkunde 51) in den Domkirchenbestand gelangt sein könnte.

Aus dem Anfang des 17. Jahrhunderts liegen zwei Urkunden vor, in denen Andreas Schönermark zu Wusterhausen/Dosse mit Besitzungen vor der Stadt Wusterhause/Dosse belehnt wird (Urkunde 61 von 1609 und Urkunde 65 von 1621). Daß die Einkünfte aus diesen Besitzungen 1647, nach dem Tod des Andreas Schönermark, dem Domstift Cölln zugesprochen wurden, bezeugt ein oben bereits erwähntes landesherrliches Reskript (Urkunde 70). Ob die Urkunde von 1647 über eine Belehnung der Brüder und Vettern Gebhardt zur gesamten Hand mit Einkünften bei Beelitz und in Treuenbrietzen (Urkunde 69) in einem ähnlichen Zusammenhang ins Archiv des Domstifts gelangt sein könnte, ist anhand der Urkundenüberlieferung nicht zu klären. Dasselbe gilt auch für eine Lehnsurkunde des Kurfürsten von 1688 für Hans Reckling über einem Hof zu Rietz (Urkunde 77).

Aus dem Jahre 1644 stammt ein im Domkirchenbestand überlieferter kurfürstlicher Verpfändungskonsens über Einkünfte in Kaulsdorf (Urkunde 66), der als Vorprovienz einzuordnen ist und möglicherweise im Zusammenhang mit dem Jahre 1701 erteilten Konsens des Kurfüsten Friedrich I. zum Verkauf von Einkünften in Kaulsdorf an das Domstift Cölln (Urkunde 85) in dessen Archiv gelangte. Einkünfte in Kaulsdorf sind auch Gegenstand der bereits genannten Altarstiftung in der Petrikirche von 1412 (Urkunde 11).

Zwei weitere an andere Empänger gerichtete kurfürstliche Konsens-Urkunden, und zwar erstens zu einer Verpfändung eines Anteils am Gut Zeestow von 1654 (Urkunde 71) und zweitens zu einem Ehevertrag mit einer Witwenversorgung aus diesem Gut von 1677 (Urkunde 72) dürften im Zusammenhang mit der Erwerbung eines Anteils an diesem Gut durch das Domstift Cölln im Jahre 1680 (Urkunde 73) an dieses gelangt sein.

4. Sonstiges

Schließlich sind im BLHA-Bestand noch 2 Fotots von Urkundennotizen aus dem 19. Jahrhundert enthalten, deren Originale im Archiv der Domkirche z.Zt. nicht mehr auffindbar sind (ehemals Nr. 89 und Nr. 88). Es geht dabei um einen Bericht über eine Feier des 300jährigen Jubiläums der augsburgischen Konfession im Jahr 1830 ((U 110)) und um eine Urkunde über die Stiftung eines Altarteppichs durch die Kaiserin Augusta von 1864 ((U 111)).

Abgekürzt zitierte Literatur:

G. Abb, Domstift
Abb, Gustav, Das Domstift zu Cölln an der Spree, in: Germania Sacra. 1. Abt: Die Bistümer der Kirchenprovinz Magdeburg, Bd. 1: Das Bistum Brandenburg, bearbeitet von Gustav Abb und Gottfried Wentz, Berlin 1929, S. 211-232.

F. Beck, Urkundeninventar I, II
Urkundeninventar des Brandenburgischen Landeshauptarchiv, Kurmark, bearbeitet von Friedrich Beck, Teil I: Landesherrliche, ständische und geistliche Institutionen, Berlin 2001; Teil II: Städtische Institutionen und adelige Herrschaften und Güter, Berlin 2002

Brandenburgisches Klosterbuch
Brandenburgisches Klosterbuch, hg. V. Heinz-Dieter Heimann u.a., 2 Bde, Berlin 2007 (= Brandenburgische Historische Studien Bd. 14)

Brose, F., Berliner Siegel
Brose, F., Siegel der Berliner Urkunden des Geheimen Staatsarchiv, in: Vermischte Schriften im Anschlusse an die Berlinische Chonik und an das Urkundenbuch, 2. Band, Berlin 1988, C, Tafel 4

CDB
Codex Diplomaticus Brandenburgensis, hg. v. A. F. Riedel, Teil I, Band 1-25, Berlin 1838-1863; Teil II, Band 1-6, Berlin 1843-1858; Teil III, Band 1-3, Berlin 1859-1861; Suppl. Band, Berlin 1865; 5 Bände Register, Berlin 1867-1869.

Fidicin II, III
Historisch-diplomatische Beiträge zur Geschichte der Stadt Berlin, hg. E. Fidicin, Teil 2: Berlinische Urkunden von 1261-1550, Teil 3: Berlinische Regesten v. 949- 1550, Berlin 1837 oder 1842

Huch, Berliner Resten 1500-1815
Huch, Gaby, Regesten der Urkunden zur Geschichte der Stadt Berlin 1500-1815 (= Berlin-Forschungen der Historischen Kommisssion zu Berlin, Bd. 5), Berlin 2004

Kittel, Brandenburgische Siegel
Erich Kittel (Hg.), Brandenburgische Siegel und Wappen. Festschrift des Vereins für Geschichte der Mark Brandenburg zur Feier des hundertjährigen Bestehens 1837-1937, Berlin 1937

Langkafel, I. Urkunden
Langkafel, Ines, Urkunden zur Geschichte der Städte Berlin und Cölln an der Spree von 1349 bis 1499 im Staatsarchiv Potsdam, in: Jahrbuch zur Geschichte des Feudalismus, 12, 1988, S. 77-118

Müller/Küster, Altes und Neues Berlin
Müller, Johann Christoph/ Küster, Georg Gottfried, Altes und Neues Berlin. Das ist: Vollständige Nachricht von der Stadt Berlin, derselben Erbauern, Lage, Kirchen, Gymnasiis: ingleichen von den Königlichen, und anderen öffentlichen Gebäuden, dem Rath-Hause, dessen, und der Bürgerschafft Gütern, Vorrechten, Privilegiis und anderen das Policey- und Stadt-Wesen betreffenden Sachen; wobey dasjenige, so in Krieges und Friendens-Zeiten von Anno 1106 biß itzo in hiesigen Residentzien merckwürdiges vorgegangen, aus Diplomatibus, guten und zuverläßigen, theils auch archivischen Nachrichten und den besten Auctoribus erzehlet wird, 4 Abt., Berlin 1737-1769

Müller, N., Gründung
Müller, Nikolaus, Die Gründung und der erste Zustand der Domkirche zum hlg. Kreuz in Köln-Berlin und das Neue Stift Halle a.d.S., in: Jahrbuch für Brandenburgische Kirchengeschichte, 2/3, 1906, S. 68-232

Reinbeck, Petrikirche
Reinbeck, Johann Gustav, Umständliche Nachricht von dem erschrecklichen Brande in der Königlichen Residentz-Stadt Berlin, durch welchen in der Nacht zwischen dem zweyten und dritten Pfingst-Tage dieses 1730sten Jahres nicht nur der an der St. Petri-Kirchen neuerbaute und bald fertige, aber mit seinem völligen Gerüste noch versehene Hohe Turm, nach dem der Blitz ihn dreymal nacheinander gerühret und entzündet hatte, sondern auch die Kirche, das Gymnasium, 2 Prediger- und mehr als 40 andere Häuser, innerhalb 4 Stunden in einen Stein- und Aschenhaufen verwandet worden...., Berlin1730

UB zur Berlin. Chronik
Historisch-diplomatische Beiträge zur Geschichte der Stadt Berlin, hg. E. Fidicin, Teil 2: Berlinische Urkunden von 1261-1550, berlin 1837 oder 1842

A. Wigger, Kollegiatstift
Wigger, Annette /Cante, Marcus, Berlin-Cölln, Kollegiatstift, in: Brandenburgisches Klosterbuch, hg. V. Heinz-Dieter Heimann u.a., (= Brandenburgische Historische Studien Bd. 14), Band 1, Berlin 2007, S. 172-181 mit weiterer Literatur.

(S. Wittern, 2007)

Angaben zum Umfang

Umfang:28 Urkunden
72 Urkundenfotografien
25 Verweise auf Urkundenabschriften und -inserte

Angaben zur Benutzung

Zitierweise:BLHA, Rep. 10A Domstift Cölln an der Spree / Domkirche Berlin - Urkunden Nr.
Veröffentlichungen:Urkundeninventar des Brandenburgischen Landeshauptarchivs - Kurmark, Teil 1: Landesherrliche, ständische und geistliche Institutionen, Bearbeitet von Friedrich Beck und Margot Beck, Berlin 2001, S. 336-350, Nr. 2307-2428
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=5542
 
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